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Bestattung

An den Gräbern der Verstorbenen gedenkt die christliche Gemeinde der Endlichkeit des Lebens und bezeugt die Hoffnung auf ein Leben bei Gott. Nichts kann uns trennen von der Liebe Gottes, auch nicht der Tod.

Trotzdem ist der Gang zum Grab eines geliebten Menschen einer der schwersten: Worte und Gebete, Musik und Erinnerungen an das gemeinsame Leben spenden Trost in der Trauerfeier und helfen, neuen Lebensmut zu finden.

In der Regel nehmen wir in der Kapelle auf dem Stöckheimer Friedhof Abschied und gehen anschließend zum Grab. Der Trauergottesdienst kann (für Angehörige der Kirchengemeinde) aber auch in der Kirche stattfinden.

Im Gottesdienst an einem der folgenden Sonntage hält die Gemeinde Fürbitte für die Verstorbenen. Am Ewigkeitssonntag (letzer Sonntag im Kirchenjahr) wird der Verstorbenen im Gemeindegottesdienst namentlich gedacht und für jede/n eine Kerze angezündet.

Zuständig ist zunächst das Pfarramt des letzten Wohnsitzes der Verstorbenen. Gerade Menschen, die nur noch für kurze Zeit in einem Pflegeheim außerhalb ihrer Heimatgemeinde gelebt haben, wünschen sich aber oft  die Rückbindung an ihren Pfarrer / ihre Pfarrerin. Diese Fragen werden schon mit dem Bestatter geklärt oder, wenn Sie mögen, gern noch zu Lebzeiten im Pfarramt.

Patientenvorsorge

Eine „Christliche Patientenvorsorge" der Kirchen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung ist erhältlich beim Kirchenamt der EKD und kann kostenfrei von der Internetpräsenz der EKD heruntergeladen werden.

Download

Kirchenamt der EKD

0511/ 2796-457
versand(at)ekd(~dot~)de
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

Bestattungsgesetz

Das Kirchengesetz über die Bestattung finden Sie hier (externer Link).

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